DVGW Regelwerk G 469 (A), Stand Juli 2019
Dichtheitsprüfung von Gashausanschluss und Gasversorgungsleitungen
Präzisionsdruckmessverfahren
C3 Dichtheitsprüfung mit Luft oder inertem Gas für Gasversorgungsleitungen mit einem DP von 5 – 16 bar. Das Verfahren kann mit oder ohne Messung der Erdtemperatur angewendet werden. Prüfaufsicht: Sachverständiger, dieser legt die Höhe des Prüfdruckes [STP] und das Messverfahren mit oder ohne Messung der Erdtemperatur fest.
Bei dem Messverfahren mit Messung der Erdtemperatur bestimmt der Sachverständige die Anzahl und Position der Erdthermometer (Erdspieße auf dem Scheitelpunkt der zu prüfenden Rohrleitung).
Der Sachverständige wählt in den meisten Fällen das Messverfahren mit
„Messung der Erdtemperaturen“,
dabei kann der Temperatureinfluss auf die Dichtheitsprüfung berechnet und berücksichtigt werden (Temperaturkompensationsberechnung).
Besonderheiten bei der Prüfung von Polyethylenleitungen
Um die viskoelastischen Eigenschaften des Werkstoffes Polyethylen zu berücksichtigen wird im DVGW Regelwerk folgende Vorgehensweise empfohlen:
Nach dem Aufbringen des Prüfdruckes wird dieser 2 Stunden gehalten. Danach wird der Prüfdruck auf ca. 2 bar abgesenkt. Nach Abschluss der Kontraktionsphase erfolgt mit dem abgesenkten Druck die Dichtheitsprüfung nach dem Verfahren C3.
Für die Berechnung der zulässigen Druckänderung wird der Prüfdruck vor der Druckabsenkung verwendet.