Druckmessverfahren

DVGW Regelwerk G 469 (A), Stand Juli 2019

Dichtheitsprüfung von Gashausanschluss und Gasversorgungsleitungen

Druckmessverfahren

B2 zweimalige Aufdrücken mit Wasser

Prüfaufsicht: Sachverständiger, dieser legt die Höhe des Prüfdruckes [STP] fest.

 

Quelle: its-schmitz – Ablauf einer B2 Prüfung (zweimaliges Aufdrücken mit Wasser)

 

B3 Vereinfachte Druckmessverfahren mit Luft, bis maximal MOP = 5 bar

 

Quelle: its-schmitz            Ablauf einer B3 Prüfung (Vereinfachtes Druckmessverfahren)

Mit diesem Verfahren werden auch die Gashausanschlussleitungen, mit verkürzten Beruhigungs- und Prüfzeiten geprüft.

Hinweis aus G 459-1-B1 1. Beiblatt zum DVGW Arbeitsblatt G 459-1:2019-10 aus August 2023

Mantelrohrsysteme unter überbauten Bereichen, die vor Ort zusammengebaut werden und deren Verbindung zur Herstellung der Dichtheit des Mantelrohrsystems dien, ist das gesamt Mantelrohrsystem mit 0,5 bar auf Dichtheit zu prüfen. Die Druckprüfung erfolgt analog der Prüfung der Gashausanschlussleitung mit jeweils 15 Minuten Beruhigungs- und Prüfzeit.

Der zulässige Druckverlust beträgt 0,05 bar.

Auf diese Druckprüfung kann verzichtet werden wenn eine Gashauseinführung mit herstellerseitig geprüftem Mantelrohr (flexible Gashauseinführung) verwendet wird.